Informationen aus dem Einwohnermeldeamt

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

im Zeitraum 15. bis 26. April 2024 wird durch das Bürgerbüro Mohlsdorf und Teichwolframsdorf nur eine begrenzte Arbeitsweise möglich sein. Wir bitten Sie, Ihr Anliegen im Vorfeld telefonisch abzuklären, ob dies bearbeitet werden kann.

Bitte vereinbaren Sie zwingend für den Zeitraum 15. bis 26. April 2024 einen persönlichen Termin im Bürgerbüro Mohlsdorf oder Teichwolframsdorf für Ihr Anliegen.

Individuelle Termine bitte über die Telefonnummer 03661 453014 vereinbaren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Gemeindeverwaltung Mohlsdorf-Teichwolframsdorf

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Hinweise der Wahlleiterin

Die Wahlbekanntmachung

hängen weiterhin in der Gemeindeverwaltung Steinberg 1 in 07987 Mohlsdorf-Teichwolframsdorf und Gemeindeverwaltung Straße der Einheit 6 in 07987 Mohlsdorf-Teichwolframsdorf aus. Sie werden auch im Amtsblatt der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf Nr. 04/2024 vom 07.03.2024 sowie auf der gemeindlichen Internetseite www.mohlsdorf-teichwolframsdorf.de veröffentlicht.

Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, den 06.03.2024

Katrin Kaiser

Gemeindewahlleiterin

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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Die Bürgerinnen und Bürger im Wahlgebiet der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf werden zur Kommunalwahl am 26. Mai 2024, einer möglichen Stichwahl sowie den Wahlen zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 und zu den Wahlen zum Thüringer Landtag am 1. September 2024 an die Wahlurnen gerufen.

Um diese Wahlen ordnungsgemäß durchführen zu können, ist die Gemeindeverwaltung auf den Einsatz vieler ehrenamtlicher Mitwirkender als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die 8 Wahllokale und 2 Briefwahlvorstände der Gemeinde angewiesen. Insgesamt kommen an die 100 Personen in den Wahllokalen zum Einsatz, für die eine Aufwandsentschädigung gemäß der Satzung über die Entschädigung für Wahlhelfer gezahlt wird. Die Beträge staffeln sich je nach Tätigkeit

Die Interessenbekundung für das Ehrenamt ist über die Bereitschaftserklärung möglich. Füllen Sie den Vordruck aus und senden Sie diesen per E-Mail verwaltung@md-td.de oder auf dem Postweg an die Gemeindeverwaltung.

Die Information, wann und wo genau der Einsatz erfolgt, erreicht alle registrierten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer mit der Ernennungsurkunde ca. einen Monat vor der Wahl.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Datenschutz.

Ihre Gemeindeverwaltung

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Heimat:Thüringen! – Thüringer Demografiepreis

Der demografische Wandel prägt in entscheidendem Maße die Entwicklung unseres Landes, denn er tangiert alle gesellschaftlichen Funktionsbereiche. Die mit dem demografischen Wandel verbundenen Herausforderungen aber auch Chancen zu erkennen, sie an- und wahrzunehmen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

„Heute schon an morgen denken“ ist das Credo vieler Bürgerinnen und Bürger sowie zahlreicher Vereine, Verbände und Organisationen Thüringens. Daraus entstanden in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen, Projekte, Initiativen, Ideen und Konzepte, die nachhaltig und zukunftsweisend sind.

Mit dem Thüringer Demografiepreis des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) unter dem Motto „HEIMAT:Thüringen!“ werden herausragende Maßnahmen, Projekte, Initiativen, Ideen und Konzepte ausgezeichnet, die dazu beitragen, die Folgen des demografischen Wandels im Freistaat Thüringen positiv zu gestalten.

Auslobungstext

Bewerbungsbogen

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RAG „Greizer Land e.V.“ ruft zur Teilnahme am Regionalbudget 2024 auf

Kleinprojekte von mind. 5.000 € bis max. 20.000 € mit 80-prozentiger Förderung möglich

Der Verein „LEADER Aktionsgruppe Greizer Land“ e.V. (RAG) hat in seiner Vorstandssitzung am 08.02.2024 den Projektaufruf für das Regionalbudget 2024 beschlossen. Mit dem Budget unterstützt die RAG Vereine, Kommunen, Unternehmer und Privatpersonen, die sich im ländlichen Raum der LEADER-Region „Greizer Land“ (einschließlich der ländlich geprägten Ortsteile der Stadt Gera) engagieren. Das Spektrum für Ideen reicht von Wertschöpfung über Daseinsvorsorge, Klima- und Umweltschutz bis zu Kultur- und Brauchtumspflege sowie den Tourismus.
Dabei sind Vorhaben von 5.000 bis 20.000 Euro umsetzbar, für die über die RAG „Greizer Land e.V.“ 80 Prozent Zuschuss gewährt werden können. Im Rahmen der Antragstellung sind durch die Letztempfänger 3 Angebote pro Fördergegenstand/Gewerk bei der RAG vorzulegen.
Die Einreichungsfrist für die Anträge endet am 12.04.2024. Die Umsetzung und Abrechnung der Regionalbudgetvorhaben muss bis spätestens 30.10.2024 erfolgen.

Alle Informationen und den vollständigen Förderaufruf zum Regionalbudget finden Interessenten auf der Internetseite der RAG unter dem Link: http://www.leader-rag-greiz.de/downloads/.

Auskünfte und Unterstützung bei der Projekteinreichung gibt es bei der Wirtschaftsfördergesellschaft Ostthüringen mbH unter
Tel.: 0365 8330418, Fax.: 0365 77489975 oder E-Mail: t.oertel@wfg-ot.de.

Die Datei des Projektaufrufes 2024 können Sie nachfolgend herunterladen.

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Bekanntmachung Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf zum Bebauungsplan „Mischgebiet obere Siedlung Waltersdorf“

Das Landratsamt Greiz teilte der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf mit dem Schreiben vom 14.12.2023 unter dem Aktenzeichen AIII_63‑1C_02‑10_20‑198‑M_obere_Siedlung_Wal-tersdorf mit, dass die nach § 10 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 6 Abs. 4 BauGB in der Fassung der Neubekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr.221), festgesetzte Entscheidungsfrist von einem Monat abgelaufen ist. Die Genehmigungsfiktion ist mit Ablauf des 13.12.2023 eingetreten. Damit wird § 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB wirksam, wonach die Genehmigung als erteilt gilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist unter Angabe von Gründen abgelehnt wird. Hiermit wird die Genehmigung gem. § 10 Abs. 4 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntgabe tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Der Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung werden in der Gemeindeverwaltung Mohlsdorf-Teichwolframsdorf (Bauamt, Straße der Einheit 6) während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermann Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Zudem wird der Bebauungsplan mit den weiteren Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Hinweis:

Eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung und des § 214 Abs. 2 Satz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thür. Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.03.2023 (GVBl. S. 127) enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO).

Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach § 21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in § 21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

gez. Pampel, Bürgermeisterin

Anlagen:
Bebauungsplan_Mischgebiet „Obere Siedlung Waltersdorf“ (PDF, 14 MB)
Bebauungsplan_Teil C_Begründung (PDF, 506 kB)

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