Vollsperrung der Goethestraße

Information zur Vollsperrung der Goethestraße am 07.06.2023 in der Zeit von 7.00 bis 18.00 Uhr

Am 07.06.2023 werden die Fertigteile für den Neubau des Einfamilienhauses Goethestraße 21 angeliefert. An diesem Tag wird die Goethestraße vor dem Baustellenbereich, Hausnummer 21,  voll gesperrt sein.

Die Goethestraße wird während der Dauer der Vollsperrung von beiden Einmündungen zur Straße der Einheit aus bis zur Baustelle befahrbar sein. Dabei ist die Einbahnstraßenregelung aufgehoben.  

Die drei Kurzzeitparkplätze gegenüber dem Eingang am Kindergarten stehen an diesem Tag nicht zur Verfügung.

Der Parkplatz ist auch während der Vollsperrung durchgehend zu erreichen.

Gemeindeverwaltung Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
Ordnungsamt

UPDATE – Sperrung des Spielplatzes in Waldhaus

Nur durch einen wirklich kurzfristigen Einsatz von Mitarbeitern des Thüringen Forst konnten die betroffenen Bäume schnellstmöglich entfernt und somit die Sperrung des Spielplatzes aufgehoben werden.
Wir bedanken uns ausdrücklich für die sehr gute, kooperative Zusammenarbeit mit dem Thüringen Forst!
 
 
 
Wegen eines Baumbruches in unmittelbarer Nähe des Spielplatzes in Waldhaus und der damit verbundenen Gefahr im Verzug, ist das Betreten des abgesperrten Bereiches um den Spielplatz herum verboten. Da der Baumbruch eine Baumgruppe betrifft, besteht die akute Gefahr, dass weitere Stämme dieser Gruppe ebenfalls jederzeit brechen können.
 
Der abgesperrte Bereich und der Spielplatz dürfen erst wieder nach Beseitigung der Gefahr betreten werden.

Anträge für Energie-Härtefallhilfe ab sofort

Beantragung nur online über das Thüringer Umweltministerium möglich


Private Haushalte, die für das Jahr 2022 rückwirkend für mehr als verdoppelte Heizkosten entlastet werden wollen, können seit dem 8. Mai bis zum 20. Oktober 2023 entsprechende Anträge stellen. Diese Härtefallhilfen beziehen sich dabei auf nicht-leitungsgebundene Energieträger wie z.B. Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets oder Kohle.

Die Anträge können unter https://nle-brennstoffhilfe.de/ ausschließlich online gestellt werden. Weitere Informationen gibt es über die Website www.umwelt.thueringen.de/haertefallfonds sowie über die kostenfreie Hotline 0800 100 12 38 (Montag bis Freitag jeweils 8-18 Uhr). Interessierte können auf der Internetseite auch über einen Online-Rechner vorab prüfen, ob sie antragsberechtigt sind. Antragsunterlagen in Papierform können zudem unter 0361 573911933 angefordert werden.

Bitte beachten Sie: Die Härtefallhilfen fallen in die Zuständigkeit des Freistaats Thüringen in das Ressort des Umweltministeriums. In der Gemeinde Mohsldorf-Teichwolframsdorf können daher keine Anträge gestellt werden.

Erzieher gesucht!

Für die gemeindlichen Kindertagesstätten werden Erzieher gesucht. Die ausführlichen Stellenausschreibungen sind im Amtsblatt 05/2023 oder hier zu finden.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Projektaufruf für LEADER-Vorhaben 2023 ff.

Projektaufruf vom 24.01.2023 für LEADER-Vorhaben 2023 ff. zur Umsetzung der RES „Greizer Land“ 2023-2027

Der Verein „LEADER Aktionsgruppe Greizer Land“ e.V. (RAG) ruft in seinem Aktionsgebiet zur Einreichung von Projekten im Jahr 2023 ff. auf, die der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) „Greizer Land“ 2023-2027 dienen.
Für die neue Förderperiode wurden in der RES 2023-2027 nachfolgende vier Handlungsfelder für die Entwicklung der Region „Greizer Land“ festgelegt:

Handlungsfeld 1: Wertschöpfen und Leben auf dem Land
Handlungsfeld 2: Sicherung der Daseinsvorsorge
Handlungsfeld 3: Klima- und Umweltschutz – Erneuerbare Energien
Handlungsfeld 4: Schutz der Natur- und Kulturlandschaft – Nutzung des touristischen Potenzials

Dem LEADER-Ansatz entsprechend, sollen private und kommunale Projekte sowie Kooperationsprojekte im Rahmen dieser Handlungsfelder Beiträge zur Verwirklichung der Entwicklungsziele der RES „Greizer Land“ 2023-2027 leisten.
Die RES 2023-2027 steht auf der Internetseite der RAG „Greizer Land“ unter dem Link: https://leader-rag-greiz.de/1329/1353/? zum Herunterladen zur Verfügung.


Sie beinhaltet neben den Entwicklungszielen und Handlungsfeldern auch Festlegungen zu den Bewertungskriterien des Auswahlverfahrens der Projekte. Anhand dieser Kriterien werden die Projekte durch den Vorstand der RAG bewertet und einem Ranking unterzogen. Aufgrund von noch zu erwartenden Überarbeitungen der Strategieinhalte unter Beachtung der Bestimmungen des nationalen GAP-Strategieplans der Bundesrepublik Deutschland vom 21.11.2022 sowie ggf. weiterer Hinweise und einer nachfolgenden Bestätigung der Strategie-anpassungen durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) kann es ggf. zu einer Änderung der Fördersätze der RES kommen.


Als beratende Stelle für Auskünfte zum Projektaufruf und zur RES steht Ihnen das LEADER-Management „Greizer Land“ als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Beratungen sowie das Auswahlverfahren sind kosten- und gebührenfrei.
Tel.: 0365 8330418, Fax.: 0365 8330413, E-Mail: t.oertel@wfg-ot.de

Einreichefristen / Antragsformulare / Termine der Auswahlentscheidungen:
Förderanträge können ab sofort, bis spätestens Montag, den 17.04.2023, bei der RAG „Greizer Land“ eingereicht werden.
Die Antragsformulare und die „Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen“ (FR ILE/REVIT) stehen auf der Internetseite der RAG unter dem Link: http://www.leader-rag-greiz.de/downloads/ zur Verfügung. Der Termin der Auswahlentscheidung ist für Mai/Juni 2023 vorgesehen.

Stelle für das Einreichen der Anträge:
LEADER-Management Greizer Land
c/o Wirtschaftsfördergesellschaft Ostthüringen mbH
Geschäftsführer Herr Jürgen Kepke
Rudolf-Diener-Str. 19
07545 Gera

Das Landratsamt Greiz informiert

Die neuen CITES-Beschlüsse – was Tierhalter jetzt beachten müssen

Im November 2022 hat die 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES)  zahlreichen Tierarten einen neuen internationalen Schutzstatus verliehen. Daraus ergeben sich für Personen, die im Besitz solcher bedrohten Tierarten sind, neue Anzeigepflichten. So muss die legale Herkunft der Tiere nachgewiesen werden können. Händler und Zoofachgeschäfte unterliegen zusätzlich der Buchführungspflicht nach § 6 Bundesartenschutzverordnung. Die Neuregelungen treten ab 23. Februar 2023 in Kraft.

Wer sein Tier vor diesem Stichtag bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Greiz anmeldet, hat damit den rechtmäßigen Besitz einer vorm Aussterben bedrohten Tierart automatisch nachgewiesen. Der sogenannter „Altbesitz vor Unterschutzstellung“ ist legal. Generell gilt: Alle Eigentümer einer im Anhang II oder Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens aufgelisteten Wirbeltierart haben die Haltung (bis auf einzelne Ausnahmen) unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 7 Bundesartenschutzverordnung). Die Liste der neu infrage kommenden Tierarten sowie weiterführende Informationen und entsprechende Formulare sind auf der Homepage des Landkreises Greiz – www.landkreis.greiz.de – unter „ Aktuelles“ abrufbar.

Tierhalter, die von den Neuerungen betroffen sind, werden gebeten, ihren Tierbestand noch vor dem 22.02.2023 bei der unteren Naturschutzbehörde Greiz anzumelden. Für weitere Auskünfte steht der Bereich Artenschutz in der unteren Naturschutzbehörde gerne zur

Verfügung: Tel. 03661-876 606.

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