Aktuelles

21. März 2023
Thüringer Demografiepreis 2023

Jetzt bewerben: Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft lobt den Thüringer Demografiepreis 2023 unter dem Motto „HEIMAT:Thüringen!“ aus
Mit dem „Thüringer Demografiepreis 2023“ sollen erneut herausragende Maßnahmen, Projekte, Initiativen, Ideen und Konzepte ausgezeichnet werden, die dazu beitragen, die Folgen des demografischen Wandels im Freistaat Thüringen positiv zu gestalten. Bewerben können sich alle Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz in Thüringen sowie Vereine, Verbände, gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften, Netzwerkinitiativen, kommunale Gebietskörperschaften, Verwaltungen, Unternehmen und sonstige Initiativen, die ein demografieaffines Projekt in Thüringen betreiben.


Das Projekt muss inhaltlich mindestens einen der drei folgenden Themenbereiche berücksichtigen:

HEIMAT:Stärken! – Stärkung der Daseinsvorsorge
Die Auswirkungen des demografischen Wandels machen sich in Stadt und Land unterschiedlich bemerkbar. Ob Entlastung der Ballungsräume oder Stärkung des ländlichen Raums – stets geht es darum, das Leben vor Ort zukunftssicher zu gestalten. Diese Kategorie umfasst alle Projekte mit den Schwerpunkten Gesundheit und Pflege, Mobilität, Wohnen sowie Daseinsvorsorge.

HEIMAT:Sichern! – Sicherung des Fachkräftebedarfs
Die Schaffung bzw. Erhaltung und Förderung gleichwertiger Arbeits- und Lebensbedingungen in ganz Thüringen ist politische Handlungsmaxime. Dementsprechend umfasst diese Kategorie Projekte mit den Schwerpunkten Familienfreundlichkeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, partnerschaftliche Erwerbs- und Sorgearbeit, Sicherung von Fachkräften, berufliche und schulische Qualifizierung und Ausschöpfen des Potenzials aller Altersklassen.

HEIMAT:Gestalten! – Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
Starke und tragfähige Strukturen auf kommunaler Ebene sind Voraussetzung für eine hohe Lebensqualität vor Ort. In dieser Kategorie werden Projekte prämiert, die Heimat stärken, Lebensqualität vor Ort erhalten und weiter steigern, das soziale und gesellschaftliche Miteinander fördern, Teilhabe ermöglichen, Stadt- und Gemeindeentwicklung unterstützen, interkommunale Kooperationen aufbauen – auch durch partizipative Formate – und die sich für den Erhalt von Kultur und Tradition einsetzen.

Projekte aus den genannten Kategorien können für den Thüringer Demografiepreis vom
15. März 2023 bis zum 15. Mai 2023 eingereicht werden. Bewerbungen sind postalisch an das
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Serviceagentur Demografischer Wandel (SADW), Referat 53
Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99096 Erfurt
oder elektronisch an sadw@tmil.thueringen.de zu senden.
Bewerbungsformulare sind unter www.heimat.thueringen.de abrufbar. Dem Bewerbungsformular sind ein kurzes Video des Projekts (max. 90 Sekunden, Handyvideos möglich) oder aussagekräftige Bilder hinzuzufügen. Auf der Internetseite sind weitere Hinweise zum Bewerbungsverfahren nachzulesen. Die Gewinner des Preises werden im Rahmen eines Online-Votings ermittelt, das von Mitte Juni bis Mitte Juli 2023 geplant ist. Die Preisträger:innen des Thüringer Demografiepreises 2023 erwarten lukrative Geldpreise: der Erstplatzierte erhält 10.000 Euro, der Zweitplatzierte 7.500 Euro und der Drittplatzierte 5.000 Euro.


Aus den eingegangenen Bewerbungen beabsichtigt das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft in diesem Jahr zusätzlich folgenden Sonderpreis zu vergeben:
HEIMAT:Bewegen! – Mobilität im ländlichen Raum
Durch den demografischen Wandel wird es immer notwendiger, neue Mobilitätslösungen zu finden, um die Attraktivität und Lebensqualität des ländlichen Raums zu erhalten und zu stärken. Mit dem diesjährigen Sonderpreis sollen Projekte und Initiativen ausgezeichnet werden, die den Fokus auf dieses Feld der Daseinsvorsorge richten, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu gewährleisten.
Der Sonderpreis für ein Projekt der Mobilität im ländlichen Raum ist mit 7.500 Euro dotiert.

7. Februar 2023
Projektaufruf für LEADER-Vorhaben 2023 ff.

Projektaufruf vom 24.01.2023 für LEADER-Vorhaben 2023 ff. zur Umsetzung der RES „Greizer Land“ 2023-2027

Der Verein „LEADER Aktionsgruppe Greizer Land“ e.V. (RAG) ruft in seinem Aktionsgebiet zur Einreichung von Projekten im Jahr 2023 ff. auf, die der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) „Greizer Land“ 2023-2027 dienen.
Für die neue Förderperiode wurden in der RES 2023-2027 nachfolgende vier Handlungsfelder für die Entwicklung der Region „Greizer Land“ festgelegt:

Handlungsfeld 1: Wertschöpfen und Leben auf dem Land
Handlungsfeld 2: Sicherung der Daseinsvorsorge
Handlungsfeld 3: Klima- und Umweltschutz – Erneuerbare Energien
Handlungsfeld 4: Schutz der Natur- und Kulturlandschaft – Nutzung des touristischen Potenzials

Dem LEADER-Ansatz entsprechend, sollen private und kommunale Projekte sowie Kooperationsprojekte im Rahmen dieser Handlungsfelder Beiträge zur Verwirklichung der Entwicklungsziele der RES „Greizer Land“ 2023-2027 leisten.
Die RES 2023-2027 steht auf der Internetseite der RAG „Greizer Land“ unter dem Link: https://leader-rag-greiz.de/1329/1353/? zum Herunterladen zur Verfügung.


Sie beinhaltet neben den Entwicklungszielen und Handlungsfeldern auch Festlegungen zu den Bewertungskriterien des Auswahlverfahrens der Projekte. Anhand dieser Kriterien werden die Projekte durch den Vorstand der RAG bewertet und einem Ranking unterzogen. Aufgrund von noch zu erwartenden Überarbeitungen der Strategieinhalte unter Beachtung der Bestimmungen des nationalen GAP-Strategieplans der Bundesrepublik Deutschland vom 21.11.2022 sowie ggf. weiterer Hinweise und einer nachfolgenden Bestätigung der Strategie-anpassungen durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) kann es ggf. zu einer Änderung der Fördersätze der RES kommen.


Als beratende Stelle für Auskünfte zum Projektaufruf und zur RES steht Ihnen das LEADER-Management „Greizer Land“ als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Beratungen sowie das Auswahlverfahren sind kosten- und gebührenfrei.
Tel.: 0365 8330418, Fax.: 0365 8330413, E-Mail: t.oertel@wfg-ot.de

Einreichefristen / Antragsformulare / Termine der Auswahlentscheidungen:
Förderanträge können ab sofort, bis spätestens Montag, den 17.04.2023, bei der RAG „Greizer Land“ eingereicht werden.
Die Antragsformulare und die „Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen“ (FR ILE/REVIT) stehen auf der Internetseite der RAG unter dem Link: http://www.leader-rag-greiz.de/downloads/ zur Verfügung. Der Termin der Auswahlentscheidung ist für Mai/Juni 2023 vorgesehen.

Stelle für das Einreichen der Anträge:
LEADER-Management Greizer Land
c/o Wirtschaftsfördergesellschaft Ostthüringen mbH
Geschäftsführer Herr Jürgen Kepke
Rudolf-Diener-Str. 19
07545 Gera

6. Februar 2023
Das Landratsamt Greiz informiert

Die neuen CITES-Beschlüsse – was Tierhalter jetzt beachten müssen

Im November 2022 hat die 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES)  zahlreichen Tierarten einen neuen internationalen Schutzstatus verliehen. Daraus ergeben sich für Personen, die im Besitz solcher bedrohten Tierarten sind, neue Anzeigepflichten. So muss die legale Herkunft der Tiere nachgewiesen werden können. Händler und Zoofachgeschäfte unterliegen zusätzlich der Buchführungspflicht nach § 6 Bundesartenschutzverordnung. Die Neuregelungen treten ab 23. Februar 2023 in Kraft.

Wer sein Tier vor diesem Stichtag bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Greiz anmeldet, hat damit den rechtmäßigen Besitz einer vorm Aussterben bedrohten Tierart automatisch nachgewiesen. Der sogenannter „Altbesitz vor Unterschutzstellung“ ist legal. Generell gilt: Alle Eigentümer einer im Anhang II oder Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens aufgelisteten Wirbeltierart haben die Haltung (bis auf einzelne Ausnahmen) unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 7 Bundesartenschutzverordnung). Die Liste der neu infrage kommenden Tierarten sowie weiterführende Informationen und entsprechende Formulare sind auf der Homepage des Landkreises Greiz – www.landkreis.greiz.de – unter „ Aktuelles“ abrufbar.

Tierhalter, die von den Neuerungen betroffen sind, werden gebeten, ihren Tierbestand noch vor dem 22.02.2023 bei der unteren Naturschutzbehörde Greiz anzumelden. Für weitere

Auskünfte steht der Bereich Artenschutz in der unteren Naturschutzbehörde gerne zur

Verfügung: Tel. 03661-876 606.

12. Januar 2023
Sanierung Parkplatz Goethestraße

Liebe Eltern,

wir möchten Sie informieren, dass der Parkplatz in der Goethestraße (P1) im Zeitraum:
von Montag, 16. Januar bis voraussichtlich Freitag, 31. März 2023
saniert wird und somit nicht zur Verfügung steht. Während der Baumaßnahme können Sie weiterhin die Parkplätze vor der Kita in der Goethestraße sowie den neuen Parkplatz an der Wirtschaftszufahrt (P2) nutzen.

Der Zutritt zum Kindergartengelände erfolgt weiterhin durch das Gartentor an der Goethestraße und nicht über die Wirtschaftszufahrt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

29. Dezember 2022
Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse

Hier können Sie die in der Nummer 49/2022 Thüringer Staatsanzeiger veröffentlichte und ab 1. Januar 2023 gültige Beitragssatzung der Thüringer Tierseuchenkasse einsehen.

Weiterführende Informationen finden Sie unter: http://www.thtsk.de

Umgang mit kranken Waschbären

Information des Landratsamtes Greiz

Das Veterinäramt des Landkreises Greiz teilt mit, dass seit einiger Zeit gehäuft Meldungen zu Sichtungen offensichtlich kranker Waschbären sowie Funde von verendeten Waschbären eingehen.

Bei Untersuchungen von verendeten Waschbären wurde das Staupevirus nachgewiesen. Die Staupe ist eine Virusinfektion, die bei Waschbären, Hunden, Mardern, Füchsen, Bären und einigen anderen Tierarten auftreten kann. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.

Erkrankte Tiere können ein auffälliges Verhalten zeigen. Die sonst nachtaktiven Tiere sind dann tagsüber zu sehen und halten sich z.B.  in Gärten und Wohngebieten in der Nähe von Menschen auf, während sie diese sonst meiden. 

Zeigen Hunde einzelne oder mehrere Symptome einer Staupeinfektion, sollte unverzüglich ein Tierarzt aufgesucht werden. Zu den ersten und auffälligen Anzeichen gehören unter anderem hohes Fieber, Durchfall, Erbrechen, Nasen- und Augenausfluss, Appetitmangel.

Hundebesitzer im Landkreis Greiz werden gebeten, vorsorglich den Staupe-Impfschutz ihrer Haustiere zu überprüfen und gegebenenfalls eine Grundimmunisierung bzw. eine Nachimpfung vornehmen zu lassen.

Beim Fund eines toten Waschbären und dessen Entsorgung sollte das Tier nicht mit bloßen Händen berührt werden. Die Entsorgung des Tierkörpers ist beispielsweise über die Hausmülltonne möglich. Weiterhin befindet sich im Bauhof der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf ebenfalls eine Tonne zur Entsorgung toter Tierkörper.

Für diesbezügliche Fragen können Sie sich gern mit dem Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung, 03661 4530-22, in Verbindung setzen.

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