Aktuelles

6. Februar 2023
Das Landratsamt Greiz informiert

Die neuen CITES-Beschlüsse – was Tierhalter jetzt beachten müssen

Im November 2022 hat die 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES)  zahlreichen Tierarten einen neuen internationalen Schutzstatus verliehen. Daraus ergeben sich für Personen, die im Besitz solcher bedrohten Tierarten sind, neue Anzeigepflichten. So muss die legale Herkunft der Tiere nachgewiesen werden können. Händler und Zoofachgeschäfte unterliegen zusätzlich der Buchführungspflicht nach § 6 Bundesartenschutzverordnung. Die Neuregelungen treten ab 23. Februar 2023 in Kraft.

Wer sein Tier vor diesem Stichtag bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Greiz anmeldet, hat damit den rechtmäßigen Besitz einer vorm Aussterben bedrohten Tierart automatisch nachgewiesen. Der sogenannter „Altbesitz vor Unterschutzstellung“ ist legal. Generell gilt: Alle Eigentümer einer im Anhang II oder Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens aufgelisteten Wirbeltierart haben die Haltung (bis auf einzelne Ausnahmen) unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 7 Bundesartenschutzverordnung). Die Liste der neu infrage kommenden Tierarten sowie weiterführende Informationen und entsprechende Formulare sind auf der Homepage des Landkreises Greiz – www.landkreis.greiz.de – unter „ Aktuelles“ abrufbar.

Tierhalter, die von den Neuerungen betroffen sind, werden gebeten, ihren Tierbestand noch vor dem 22.02.2023 bei der unteren Naturschutzbehörde Greiz anzumelden. Für weitere Auskünfte steht der Bereich Artenschutz in der unteren Naturschutzbehörde gerne zur

Verfügung: Tel. 03661-876 606.

26. September 2023
Vollsperrung H.-Pampel-Straße in Mohlsdorf

Aufgrund von Kanalbauarbeiten kommt es im Zeitraum 02.10.2023 bis 10.11.2023 zur Vollsperrung der Hermann-Pampel-Straße in Mohlsdorf. Eine Umleitung wird entsprechend ausgeschildert.

Wir bitten dringend um Beachtung der ausgewiesenen Umleitung!

11. September 2023
Vorabinformation zu Straßeninstandsetzungsarbeiten in den Ortslagen Mohlsdorf und Kleinreinsdorf

Während der Herbstferien (02.10. – 15.10.2023) sind Straßen- und Gehweginstandsetzungsmaßnahmen geplant. Es werden Instandsetzungsarbeiten des Gehweges in der „Straße der Einheit“ in Mohlsdorf  von der Einmündung Gemeindeamt bis Einmündung „Am Teich“ (einseitig) durchgeführt. Es erfolgt der Austausch der vorhandenen Straßenborde und der Einbau einer Bitumendecke auf dem Gehwegbereich.

Für die Ortsdurchfahrt „Kleinreinsdorf“ Richtung Sorge-Settendorf sind punktuelle und flächenmäßige Fahrbahninstandsetzungen geplant.

Es wird angestrebt, die damit verbundenen Verkehrseinschränkungen so gering wie möglich zu halten.

Für die Ortsdurchfahrt Kleinreinsdorf kann es durchaus zu einer zeitlich begrenzten Vollsperrung kommen.  

Wir bitten um Verständnis und Beachtung der ausgewiesenen Beschilderungen. Die Verkehrseinschränkungen werden auf unserer Homepage nach Vorlage der verkehrsrechtlichen Anordnung einsehbar sein.

19. Juli 2023
Bekanntmachung über die Beteiligung zum 2. Entwurf des Regionalplanes Ostthüringen

Die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen hat am 2. Juni 2023 in Hermsdorf beschlossen, ein zweites Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Regional­planes Ostthüringen durchzuführen. Nach der ersten Beteiligung zwischen März und Mai 2019 waren nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen Änderungen am Regionalplan­entwurf erforderlich. Zudem hat die zwischenzeitliche Ausgliederung des Teilplans Windenergie zu einer Verzögerung im Verfahren geführt, wodurch Inhalte des gesamten Planentwurfs auf ihre Aktualität hin geprüft werden mussten. Der geänderte Entwurf des Regionalplanes Ostthüringen, das dazugehörige Kartenmaterial, die ausgewerteten Stellungnahmen und der ergänzende Umweltbericht werden vom 24. Juli bis einschließlich 25. September 2023 auf den Internetseiten der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen sowie zusätzlich bei den Landratsämtern zur Beteiligung ausgelegt.

Bürger, Behörden, Verwaltungen, Vereine und Initiativen, Unternehmen, Verbände und weitere Institu­tionen haben Gelegenheit, sich mit den geänderten Planinhalten des Regionalplanes Ostthüringen erneut zu befassen und hierzu Stellung zu nehmen. Die Unterlagen werden vom 24. Juli bis einschließlich 25. September 2023 öffentlich zur Beteiligung ausgelegt. Der Textteil des 2. Entwurfs des Regionalplans Ostthüringen, die Raumnutzungskarte sowie weitere kapitelanhängige Karten, der Umweltbericht und die Abwägungsergebnisse der ersten Beteiligung von 2019 sowie weitere zweckdienliche Unterlagen können unkompliziert und bequem über die Startseite der Regionalen Planungsgemeinschaft ab dem 24. Juli 2023 unter  https://regionalplanung.thueringen.de/ostthueringen aufgerufen und eingesehen werden. Zusätzlich liegt der Entwurf des Regionalplanes für diejenigen ohne Internetanschluss an öffentlich zugänglichen Computern zur Einsichtnahme in den Landratsämtern der zugehörigen Landkreise (Altenburger Land, Landkreis Greiz, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis sowie Saalfeld-Rudolstadt) vor. Bei der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen am Puschkinplatz 7 in Gera steht im genannten Zeitraum eine analoge Papierfassung zur Sichtung bereit. Die Auslegungsorte und Öffnungszeiten sind ebenfalls auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen zu finden sowie im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 28/2023 vom 10. Juli 2023.

Der Regionalplan ist ein übergeordneter und zusammenfassender Raumordnungsplan für das Gebiet der Planungsregion Ostthüringen. Durch den Regionalplan werden Gebiete festgelegt, in denen bestimmte Vorhaben oder Nutzungen planerisch begünstigt werden. Der Regionalplan legt unter anderem fest, wo in Ostthüringen großflächige Industrie- und Gewerbebetriebe angesiedelt werden sollen und somit neue Arbeitsplätze entstehen, welche bedeutenden Verkehrsinfrastrukturprojekte in der Planungsregion den Vorzug erhalten, wie zukünftige Einzelhandelsgroßprojekte umgesetzt werden können, wo attraktive Freiräume für Erholungssuchende von jeglicher Bebauung freigehalten werden und auch sogenannte Retentionsflächen (Hochwasserflächen) erhalten bleiben. Der Sachliche Teilplan Windenergie Ostthüringen ist bereits am 21. Dezember 2020 in Kraft getreten und rechtskräftig. Somit ist beim ausgelegten zweiten Entwurf des Regionalplanes Ostthüringen das Thema Windenergie nicht Bestandteil der Unterlagen. Zudem wurde in der Regionalen Planungsgemeinschaft entschieden, den Abschnitt Kulturerbe herauszulösen und gesondert mit einem zukünftig fortzuschreibenden Teilplan Windenergie zu bearbeiten.

Mit dem zweiten Entwurf des Regionalplanes Ostthüringen ist die Regionale Planungsgemeinschaft auf der Zielgeraden zu einem flächendeckenden und aktuellen Regionalplan für die Planungsregion, der alle Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung der Region schafft. Nach Beendigung der zweiten Beteiligung werden alle Stellungnahmen fachlich und sachgerecht erfasst, ausgewertet sowie gegeneinander und untereinander abgewogen, bevor die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen über den finalen Entwurf des Regionalplans berät und entscheidet. Ein Abschluss des Verfahrens zur Änderung des Regionalplanes Ostthüringen mit Fertigstellung des Regionalplans ist für 2024 vorgesehen.

Stellungnahmen zum aktuellen Regionalplanentwurf und den zugehörigen Unterlagen richten Sie bitte ab dem 24. Juli 2023 an folgende E-Mail-Adresse: stellungnahme-regionalplan-ost@tlvwa.thueringen.de

oder postalisch an:

Regionale Planungsstelle Ostthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt,
Puschkinplatz 7,
07545 Gera

Eine mündlich zur Niederschrift vorgebrachte Stellungnahme kann ebenfalls bei der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft abgegeben werden. Hier liegen auch die Planunterlagen während Auslegungszeitraums zur Einsichtnahme zu folgenden Öffnungszeiten aus:

Mo. bis Do.: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr,
Fr.:                09:00 – 12:00 Uhr

14. Juli 2023
Fair Play-Preis 2023 – Ausschreibung

Die Fair Play-Initiative der Deutschen Olympischen Gesellschaft e.V. (DOG) schreibt auch dieses Jahr wieder den Fair Play-Preis „Jung, sportlich, FAIR“ aus. Mit „Jung, sportlich, FAIR“ sollen 2023 wieder faire Gesten im Sport sowie Projekte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Thematik Fair Play ausgezeichnet werden.


Die Fair Play-Initiative der DOG
Die DOG tritt in der deutschen Sportlandschaft als federführende Kraft der Fair Play-Initiative für die Einhaltung und die Verbreitung des Fair Play-Gedankens im Sport und in der Gesellschaft ein. Fair Play spielt im Leistungs- wie im Breitensport eine entscheidende Rolle. Denn Fair Play ist mehr als die Befolgung der Regeln. Fair Play macht den Geist des Sports aus und fordert Handeln nach innerer Einstellung. Daher muss Fair Play ständig neu bewusstgemacht werden. Dies ist nicht nur eine Sache des Wissens, sondern vor allem des Verhaltens.


Fair Play steht für:
– die Anerkennung und Einhaltung der (Spiel-)Regeln
– den partnerschaftlichen Umgang mit dem Gegner und den Mitspielern
– die Achtung der gleichen Chancen und Bedingungen
– die „Begrenzung“ des Gewinnmotivs (kein Sieg um jeden Preis)
– die Wahrung der Haltung bei Sieg und Niederlage

Bewerbungsschluss
31. Dezember 2023

Zielgruppe
Kinder und Jugendliche bzw. Mannschaften im Alter von 12 bis 19 Jahren

Preise
1. Platz: Finanzielle Förderung in Höhe von 500 Euro
2. Platz: Finanzielle Förderung in Höhe von 300 Euro
3. Platz: Finanzielle Förderung in Höhe von 200 Euro
Anmerkung: Die finanzielle Förderung erhält der jeweilige Sportverein bzw. die Schule, dem/der der Sportler/ die Sportlerin bzw. die Mannschaft zugehörig ist.


Bewerbungsformular
Das Bewerbungsformular und dazugehörige Unterlagen (Fotos, Videos o.ä.) senden Sie bitte vollständig ausgefüllt bis zum 31. Dezember 2023 per Post (Datum des Poststempels) an:
Deutsche Olympische Gesellschaft Stichwort: „Jung, sportlich, FAIR“ Otto-Fleck-Schneise 12 60528 Frankfurt am Main
oder per E-Mail an: Office@DOG-bewegt.de


Wichtige Hinweise
Die Bewerbungen werden von einer kompetenten Jury bewertet. Zur Darstellung und Dokumentation der Bewerbung können Sie uns gern Zeitungsartikel, Fotos, Videos o.ä. zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass eine Rücksendung der Materialien nicht möglich ist.
Die Teilnehmer am Wettbewerb räumen der Deutschen Olympischen Gesellschaft mit dem Einreichen ihrer Bewerbung das Recht ein, diese gegebenenfalls zu veröffentlichen sowie im Rahmen von Veranstaltungen zu nutzen.
Die Bereitschaft zur persönlichen Teilnahme an einer Preisverleihung wird mit Abgabe der Bewerbung vorausgesetzt.
Für Rückfragen schreiben Sie bitte an: Office@DOG-bewegt.de

 

Die vollständige Ausschreibung können Sie hier nachlesen.

6. Juni 2023
RAG „Greizer Land e.V.“ ruft zur Teilnahme am Regionalbudget 2023 auf

Kleinprojekte bis 20.000 € mit 80-prozentiger Förderung möglich

Der Verein Leader-Aktionsgruppe „Greizer Land e.V.“ (RAG) hat in seiner Vorstandssitzung am 30.05.2023 wichtige Weichen für dieses Jahr gestellt. Besonders das Thüringer Regionalbudget, dass für dieses Jahr erstmals beantragt werden kann, stellt ein Novum in der Projektförderung dar. Mit dem Budget unterstützt die RAG Vereine, Kommunen, Unternehmer und Privatpersonen, die sich im ländlichen Raum unserer Region und der Stadt Gera engagieren. Das Spektrum für Ideen reicht von Wertschöpfung über Daseinsvorsorge, Klima- und Umweltschutz bis zu Kultur- und Brauchtumspflege sowie den Tourismus.

Die vollständige Pressemitteilung können Sie auf der Homepage der LEADER RAG „Greizer Land e.V.“ nachlesen.

11. Mai 2023
Anträge für Energie-Härtefallhilfe ab sofort

Beantragung nur online über das Thüringer Umweltministerium möglich


Private Haushalte, die für das Jahr 2022 rückwirkend für mehr als verdoppelte Heizkosten entlastet werden wollen, können seit dem 8. Mai bis zum 20. Oktober 2023 entsprechende Anträge stellen. Diese Härtefallhilfen beziehen sich dabei auf nicht-leitungsgebundene Energieträger wie z.B. Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets oder Kohle.

Die Anträge können unter https://nle-brennstoffhilfe.de/ ausschließlich online gestellt werden. Weitere Informationen gibt es über die Website www.umwelt.thueringen.de/haertefallfonds sowie über die kostenfreie Hotline 0800 100 12 38 (Montag bis Freitag jeweils 8-18 Uhr). Interessierte können auf der Internetseite auch über einen Online-Rechner vorab prüfen, ob sie antragsberechtigt sind. Antragsunterlagen in Papierform können zudem unter 0361 573911933 angefordert werden.

Bitte beachten Sie: Die Härtefallhilfen fallen in die Zuständigkeit des Freistaats Thüringen in das Ressort des Umweltministeriums. In der Gemeinde Mohsldorf-Teichwolframsdorf können daher keine Anträge gestellt werden.

8. Mai 2023
Nachschätzungsarbeiten aufgrund des § 11 des Bodenschätzungsgesetzes

Bekanntmachung des Finanzamtes

29. Dezember 2022
Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse

Hier können Sie die in der Nummer 49/2022 Thüringer Staatsanzeiger veröffentlichte und ab 1. Januar 2023 gültige Beitragssatzung der Thüringer Tierseuchenkasse einsehen.

Weiterführende Informationen finden Sie unter: http://www.thtsk.de

Umgang mit kranken Waschbären

Information des Landratsamtes Greiz

Das Veterinäramt des Landkreises Greiz teilt mit, dass seit einiger Zeit gehäuft Meldungen zu Sichtungen offensichtlich kranker Waschbären sowie Funde von verendeten Waschbären eingehen.

Bei Untersuchungen von verendeten Waschbären wurde das Staupevirus nachgewiesen. Die Staupe ist eine Virusinfektion, die bei Waschbären, Hunden, Mardern, Füchsen, Bären und einigen anderen Tierarten auftreten kann. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.

Erkrankte Tiere können ein auffälliges Verhalten zeigen. Die sonst nachtaktiven Tiere sind dann tagsüber zu sehen und halten sich z.B.  in Gärten und Wohngebieten in der Nähe von Menschen auf, während sie diese sonst meiden. 

Zeigen Hunde einzelne oder mehrere Symptome einer Staupeinfektion, sollte unverzüglich ein Tierarzt aufgesucht werden. Zu den ersten und auffälligen Anzeichen gehören unter anderem hohes Fieber, Durchfall, Erbrechen, Nasen- und Augenausfluss, Appetitmangel.

Hundebesitzer im Landkreis Greiz werden gebeten, vorsorglich den Staupe-Impfschutz ihrer Haustiere zu überprüfen und gegebenenfalls eine Grundimmunisierung bzw. eine Nachimpfung vornehmen zu lassen.

Beim Fund eines toten Waschbären und dessen Entsorgung sollte das Tier nicht mit bloßen Händen berührt werden. Die Entsorgung des Tierkörpers ist beispielsweise über die Hausmülltonne möglich. Weiterhin befindet sich im Bauhof der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf ebenfalls eine Tonne zur Entsorgung toter Tierkörper.

Für diesbezügliche Fragen können Sie sich gern mit dem Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung, 03661 4530-22, in Verbindung setzen.

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