Ausschreibungen / Förderprogramme

 
Dokumentationen von Förderprogrammen
Ausschreibungen Stellen / Personal

 

Informationen nach §20 Abs. 3 VOB/A

Hiernach hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z.B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei

  • beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25 T€ ohne Umsatzsteuer
  • freihändigen Vergaben der Auftragswert 15 T€ ohne Umsatzsteuer

übersteigt. Diese Informationen müssen 6 Monate vorgehalten werden.

 

Informationen nach §20 Abs. 4 VOB/A

Hiernach hat der Auftraggeber über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer zu informieren.

 

Hinweise zu öffentlichen Ausschreibungen

Hier finden Sie Hinweise zu unseren aktuellen öffentlichen Ausschreibungen.