Wahlen

Bekanntmachungen

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters der Ortschaft Mohlsdorf und der Ortschaft Teichwolframsdorf

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Ortschaft Mohlsdorf und der Ortschaft Teichwolframsdorf

Über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2024

Über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024

Allgemeines

Kommunalwahl

Die Kommunalwahl findet nach den Regelungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) statt. In der Landgemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf werden nach diesen Regelungen Gemeinderat, der Bürgermeister und die Ortschaftsbürgermeister sowie die Ortschaftsräte gewählt.

Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind bei der Kommunalwahl unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Seit einer Gesetzesänderung im Dezember 2015 ist wahlberechtigt, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat (§ 1 Abs. 1 ThürKWG).

Den Wahltag für die Kommunalwahl hat die Landesregierung auf den 26. Mai 2024 festgelegt. 

Die Amtszeit des Gemeinderates beträgt fünf Jahre und beginnt am ersten Tag des auf den Wahltag folgenden nächsten Monats. Die Landgemeinde bildet das Wahlgebiet. Es werden 16 Gemeinderatsmitglieder nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt. Jeder Wähler hat drei Stimmen.

Die Ortschaftsbürgermeister Mohlsdorf und Teichwolframsdorf werden zugleich mit den Gemeinderatsmitgliedern gewählt. Die Amtszeit beginnt und endet mit der gesetzlichen Amtszeit des Gemeinderates. Wird nur ein oder überhaupt kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen, so wird die Wahl ohne Bindung an Wahlvorschläge durchgeführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält niemand diese Mehrheit, findet am zweiten Sonntag nach dem Wahltag, hier 9. Juni 2024, eine Stichwahl unter den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer in die Stichwahl kommt. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat. Das Wahlgebiet bildet die Ortschaft Mohlsdorf oder Teichwolframsdorf.

Der Ortschaftsrat Mohlsdof und Teichwolframsdorf wird analog den Regelungen für den Gemeinderat ebenfalls am 26.05.2024 gewählt. Die jeweilige Ortschaft bildet das Wahlgebiet. Es werden 10 Ortschaftsratsmitglieder nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt. Jeder Wähler hat drei Stimmen.

Die Amtsperiode des Bürgermeisters beträgt sechs Jahre. Die Wahl des Bürgermeisters wird im Jahr 2025 stattfinden, wobei den Wahltag die Rechtsaufsichtsbehörde festlegt.

Wahlhelfer

Die Kommunalwahl findet am 26. Mai 2024 und die Europawahl am 9. Juni 2024 statt. Sollten Sie Interesse an der Tätigkeit in einem Wahlvorstand haben, können Sie ihre die Interessenbekundung bei der Gemeindeverwaltung anzeigen.

Alle Fragen rund um das Ehrenamt beantwortet Ihnen das Team Wahlen unter wahlen@md-td.de.

Hier finden Sie den Vordruck für die Bereitschaftserklärung als Wahlhelfer (PDF 494 kB)

Datenschutzmerkblatt Wahlhelfer (PDF 27 kB)

Weitere Informationen:

Satzung über die Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer

FAQ – Wahlhelfer (PDF 45 kB)